Vertragsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Website-Checks und WordPress-Wartungsleistungen von Kayba – ausschließlich gegenüber Unternehmern.
1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
1.1 Diese AGB gelten für alle kostenlosen Website-Checks, vorvertraglichen Analysen, Angebote und Verträge über WordPress-Wartung, technische Betreuung, Sicherung, Überwachung, Support und damit zusammenhängende Leistungen von Kayba – Manuel Graupner, Waldwinkel 12, 14532 Kleinmachnow, E-Mail: service@wartung.kayba.de („Kayba“).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Nutzung und Vertragsschluss ausgeschlossen.
1.3 Mit der vor dem Website-Check verlangten Bestätigung erklärt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Prüfung der angegebenen Website berechtigt zu sein. Bei begründeten Zweifeln darf Kayba Nachweise verlangen, den Check unterbrechen oder einen Vertragsschluss ablehnen. Zwingende Rechte eines tatsächlich beteiligten Verbrauchers können durch eine unzutreffende Eigenerklärung nicht ausgeschlossen werden.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Kayba in Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Kostenfreier Website-Check
2.1 Der Website-Check ist eine automatisierte, passive Momentaufnahme öffentlich erreichbarer technischer Signale. Er erfolgt grundsätzlich ohne Administrationszugang und ist weder Penetrationstest noch vollständige Sicherheits-, Malware-, Datenschutz-, Rechts-, Barrierefreiheits-, SEO-, Performance- oder Codeprüfung.
2.2 Ergebnisse und Paketempfehlungen beruhen auf den im Prüfzeitpunkt technisch abrufbaren Informationen. Schutzmechanismen, Caches, Weiterleitungen, externe Störungen oder verborgene Merkmale können das Ergebnis beeinflussen. Eine bestimmte Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, dauerhafte Aktualität oder Eignung für einen bestimmten geschäftlichen Zweck wird für den kostenlosen Check nicht zugesagt.
2.3 Der Kunde darf nur Websites prüfen lassen, zu deren Prüfung er berechtigt ist. Missbräuchliche, massenhafte oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Kayba darf auffällige oder technisch schädliche Anfragen begrenzen oder sperren.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Darstellungen auf der Website sind keine bindenden Angebote. Vor einer zahlungspflichtigen Bestellung werden Website-Zuordnung, Paket, Abrechnungsintervall, Preis, gegebenenfalls Einrichtungskosten, Laufzeit und wesentliche Leistungsmerkmale angezeigt.
3.2 Der Kunde gibt mit Abschluss des Checkouts ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang, soweit sie nicht ausdrücklich die Annahme erklärt.
3.3 Kayba darf die Annahme von erfolgreicher Zahlung, technischer Aufnahme, Kompatibilität, verfügbarer Kapazität und gegebenenfalls dem Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abhängig machen.
4. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Inhalt und Umfang ergeben sich in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarung oder Angebot, Auftragsbestätigung und Checkout-Zusammenfassung, aktuelle Paketbeschreibung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB. Werbliche Aussagen, Roadmaps und Darstellungen künftiger Funktionen werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
5. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
5.1 Kayba erbringt die im gebuchten Paket bezeichneten Leistungen. Dazu können kontrollierte Updates, externe Sicherungen, Verfügbarkeitsprüfungen, technische Zustandskontrollen, Berichte und Support gehören.
5.2 Nicht automatisch umfasst sind Hosting, Domain- und E-Mail-Betrieb, redaktionelle Pflege, Neuentwicklung, Designänderungen, Relaunch, SEO, Rechts- oder Datenschutzberatung, vollständige Barrierefreiheitsprüfung, Lizenzbeschaffung, Malware-Forensik, Bereinigung bereits kompromittierter Systeme, Wiederaufbau fehlender Daten oder Leistungen an nicht zugeordneten Websites.
5.3 Geschuldet ist eine fachgerechte Tätigkeit im vereinbarten Umfang, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ununterbrochene Fehlerfreiheit, vollständiger Schutz vor Angriffen oder die Verfügbarkeit unabhängiger Systeme Dritter. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
6. Technische Aufnahme und Kompatibilität
6.1 Voraussetzung der laufenden Betreuung ist eine erfolgreiche technische Aufnahme. Kayba darf WordPress-Version, Hosting, Plugins, Themes, Datenmenge, Sicherheitszustand, Zugänglichkeit, Lizenzen und bestehende Konflikte prüfen.
6.2 Ist ein sicherer Standardbetrieb nicht verantwortbar, darf Kayba Nachbesserungen oder ein individuelles Angebot verlangen oder die Aufnahme ablehnen. Bis zur Freigabe besteht kein Anspruch auf den vollständigen Regelbetrieb.
6.3 Bei Ablehnung werden laufende Entgelte für noch nicht begonnene Leistungszeiträume erstattet. Vergütung für bereits erbrachte und transparent ausgewiesene Analyse- oder Einrichtungsleistungen bleibt geschuldet, soweit die Ursache nicht von Kayba zu vertreten ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig zutreffende Informationen, Ansprechpartner, erforderliche Zugänge, Berechtigungen, Lizenzen und technische Voraussetzungen bereit. Er sichert zu, Inhalte, Software und Daten rechtmäßig nutzen zu dürfen.
7.2 Der Kunde informiert Kayba unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle, Providerwechsel sowie Änderungen an DNS, Hosting, Zugangsschutz, Plugins, Themes, Zahlungsdaten und sonstige leistungsrelevante Umstände.
7.3 Während angekündigter Updates, Sicherungen oder Wiederherstellungen unterlässt der Kunde parallele Änderungen, die den Vorgang gefährden. Eigene Administratoren und weitere Dienstleister sind zu koordinieren.
7.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen. Notwendiger, nachgewiesener Zusatzaufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
8. Updates und technische Änderungen
8.1 Updates werden nach dem vereinbarten Verfahren vorbereitet, gesichert, ausgeführt und kontrolliert. Trotz fachgerechter Durchführung können insbesondere durch Drittsoftware oder kundenseitige Anpassungen Inkompatibilitäten oder Darstellungsänderungen auftreten.
8.2 Kayba darf ein Update zurückstellen, isolieren oder rückgängig machen, wenn konkrete Risiken, bekannte Inkompatibilitäten oder fehlende Lizenzen bestehen. Sicherheitskritische Maßnahmen dürfen priorisiert werden.
8.3 Änderungen, die Neuentwicklung, eine kostenpflichtige Lizenz oder grundlegende Migration erfordern, sind nicht Teil der laufenden Pauschale, sofern nicht anders vereinbart.
9. Sicherungen und Wiederherstellung
9.1 Umfang, Intervall und Zielaufbewahrung richten sich nach Paket und technischer Machbarkeit. Sicherungen mindern Risiken, ersetzen aber keine gesetzlich oder betrieblich erforderliche Archivierung des Kunden.
9.2 Kayba prüft Sicherungen im vereinbarten Umfang insbesondere auf Übertragung, technische Vollständigkeit und Prüfsumme. Eine absolute Garantie der Wiederherstellbarkeit unter allen externen Umständen besteht nicht.
9.3 Wiederherstellungen verändern den aktuellen Datenstand. Der Kunde muss den Sicherungsstand eindeutig auswählen und den Eingriff bestätigen. Soweit technisch möglich, wird vorher eine zusätzliche Sicherheitssicherung angelegt.
9.4 Nach Vertragsende werden Sicherungen nach dem kommunizierten Lösch- und Aufbewahrungskonzept entfernt, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen. Benötigte Daten sind zuvor innerhalb der bereitgestellten Frist zu exportieren.
10. Monitoring und Sicherheitsvorfälle
10.1 Monitoring erfasst die vereinbarten Messpunkte in festgelegten Intervallen und garantiert keine lückenlose Erkennung jedes Fehlers oder Angriffs.
10.2 Bei kritischen Ereignissen darf Kayba verhältnismäßige Sofortmaßnahmen treffen, um Schäden zu begrenzen, etwa Komponenten deaktivieren, Zugriffe sperren, eine Wartungsseite schalten oder eine Sicherung einspielen, wenn Zuwarten erkennbar größere Gefahren begründet. Der Kunde wird so früh wie zumutbar informiert.
10.3 Vollständige Incident Response, Forensik, Meldepflichtenberatung und Malwarebereinigung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11. Drittanbieter und Lizenzen
11.1 WordPress, Plugins, Themes, Hosting, Zahlungsdienste, DNS, E-Mail, Object Storage und weitere Dienste werden teilweise durch unabhängige Dritte erbracht. Deren Verfügbarkeit, Produktpolitik und Änderungen liegen außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von Kayba.
11.2 Kayba haftet nicht für Pflichtverletzungen Dritter, die nicht als Erfüllungsgehilfen von Kayba tätig werden. Die Verantwortung für sorgfältige Auswahl, Konfiguration und Überwachung eigener Unterauftragnehmer bleibt im gesetzlichen und vereinbarten Umfang bestehen.
11.3 Der Kunde hält erforderliche Drittanbieter-Lizenzen aufrecht. Entfallen Lizenzen oder Schnittstellen, darf Kayba eine technisch gleichwertige Lösung einsetzen oder eine Anpassung anbieten.
12. Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
12.1 Standardpakete enthalten keine allgemeine 24/7-Bereitschaft und keine garantierte Reaktions-, Entstörungs- oder Wiederherstellungszeit, sofern kein ausdrückliches Service Level vereinbart ist.
12.2 Wartungsfenster, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze und Ausfälle unabhängiger Anbieter können die Leistung vorübergehend beeinträchtigen. Kayba bemüht sich um angemessene Information und Schadensbegrenzung.
13. Vergütung und Zahlungsverzug
13.1 Es gelten die im Checkout oder Angebot ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Einrichtung, laufende Vergütung und Zusatzleistungen werden getrennt ausgewiesen.
13.2 Wiederkehrende Entgelte werden zum vereinbarten Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor und prüft Rechnungen zeitnah.
13.3 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen. Nach Mahnung und angemessener Frist darf Kayba nicht sicherheitskritische Leistungen aussetzen. Maßnahmen, deren Unterlassen unmittelbar erhebliche Schäden verursachen würde, werden nicht ohne angemessene Interessenabwägung eingestellt.
13.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen zulässig.
14. Preis- und Leistungsänderungen
Änderungen für künftige Vertragszeiträume werden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform angekündigt und sachlich begründet. Verschiebt eine Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht nur unerheblich zulasten des Kunden, erhält er ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unberührt.
15. Laufzeit und Kündigung
15.1 Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus Checkout oder Angebot. Kündigungen können mindestens in Textform oder über eine bereitgestellte Kontofunktion erklärt werden.
15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung, nachhaltiger Gefährdung der Infrastruktur, wiederholter schwerer Mitwirkungsverletzung oder objektiv nicht mehr verantwortbarer Betreuung vorliegen.
15.3 Vor einer außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich abzumahnen und eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, soweit dies nicht offensichtlich erfolglos oder wegen Schwere und Dringlichkeit unzumutbar ist.
16. Folgen des Vertragsendes
16.1 Mit Leistungsende entfallen neue Leistungsansprüche. Kayba entfernt eigene Verwaltungsverbindungen und Komponenten kontrolliert, soweit dies technisch möglich, vereinbart und ohne Gefährdung der Website durchführbar ist.
16.2 Kundeneigene Inhalte und Systeme bleiben beim Kunden. Weitergehender Export, Migration oder Dokumentation wird nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Offene Vergütung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
16.3 Wird eine Website gekündigt, bleibt das Kundenkonto für weitere Websites und spätere Buchungen erhalten. Die vollständige Kontolöschung richtet sich nach Datenschutzrecht, Aufbewahrungsfristen und dem dokumentierten Löschverfahren.
17. Mängelanzeige und Nacherfüllung
Der Kunde meldet Leistungsstörungen unverzüglich mit verfügbaren Informationen. Kayba erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt eine geschuldete Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, bestehen die gesetzlichen Rechte nach dem anwendbaren Vertragstyp. Garantien werden nur durch ausdrückliche, als Garantie bezeichnete Erklärung übernommen.
18. Haftung
18.1 Kayba haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18.3 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung nach Ziffer 18.2 je Schadensereignis auf die Nettovergütung der betroffenen Website aus den letzten zwölf Monaten begrenzt. Bei kürzerer Vertragsdauer ist die gezahlte und auf zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung maßgeblich. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie den Vertragszweck aushöhlen oder zwingendem Recht widersprechen würde.
18.4 Für Datenverlust haftet Kayba im Rahmen dieser Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko entsprechender Datensicherung angefallen wäre. Ausdrücklich übernommene Sicherungspflichten bleiben unberührt.
18.5 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kayba.
19. Rechte an Inhalten und Software
19.1 Der Kunde behält seine Rechte an Inhalten, Daten, Domains und kundeneigener Software und räumt Kayba die für die Vertragsdurchführung notwendigen, auf Vertragsdauer und Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte ein.
19.2 Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Automationen, Vorlagen, Know-how und wiederverwendbaren Bestandteilen verbleiben bei Kayba. Individuelle Arbeitsergebnisse werden im ausdrücklich vereinbarten Umfang lizenziert. Open-Source- und Drittsoftware unterliegt ihren jeweiligen Lizenzen.
20. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und organisatorische Informationen vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und schützen sie angemessen. Ausgenommen sind nachweislich öffentliche, rechtmäßig von Dritten erlangte, unabhängig entwickelte oder zwingend offenzulegende Informationen.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
21.1 Die Verarbeitung eigener Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten durch Kayba richtet sich nach den Datenschutzhinweisen.
21.2 Soweit Kayba personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschkonzept und Weisungen in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
21.3 Kayba darf geprüfte Unterauftragnehmer nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung einsetzen. Sicherheitsmaßnahmen und Meldewege werden dort konkretisiert.
22. Änderungen dieser AGB
Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Änderungen bestehender Verträge erfolgen nur aufgrund wirksamer Vereinbarung oder transparenter Änderungsklausel mit sachlichem Grund, angemessener Ankündigung und gegebenenfalls Sonderkündigungsrecht. Schweigen gilt nicht ohne eindeutige gesetzliche oder kaufmännische Grundlage als Zustimmung.
23. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für unvermeidbare Verzögerungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und nicht beherrschbare Ereignisse. Die betroffene Partei informiert unverzüglich, begrenzt Auswirkungen und nimmt Leistungen nach Wegfall wieder auf. Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass ein Festhalten unzumutbar ist, kann der betroffene Leistungsteil gekündigt werden.
24. Rechtswahl und Gerichtsstand
24.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz von Kayba ausschließlicher Gerichtsstand. Kayba darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. Änderungen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
25.2 Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine für Kayba wirtschaftlich möglichst weitgehende Regelung ist nicht vereinbart.
Fassung: 31.08.2026 · Version: agb-b2b-2026-08-31
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